Compliance in der Südzucker- und in der Freiberger-Gruppe
Wir wollen im Wettbewerb durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness erfolgreich sein. Dabei ist uns wichtig, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch im Umgang mit unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern entlang unserer Lieferketten im In- und Ausland ein wichtiges Anliegen auch rechtskonform, ethisch, umweltbewusst und integer zu handeln. Die Einhaltung des Verhaltenskodex der Südzucker-Gruppe, der auch für die Freiberger-Gruppe bindend ist, sowie der gesetzlichen Vorgaben und unternehmensinternen Richtlinien ist ein wesentlicher Bestandteil des Auftretens unseres Unternehmens als glaubwürdiger und zuverlässiger Partner. Nur durch die Einhaltung von Regeln, können das Unternehmen, seine Mitarbeitenden und Geschäftspartner vor Verstößen und unangemessenem Verhalten geschützt werden.
Hinweisgebersystem der Südzucker-Gruppe und dessen Ausprägung für die Freiberger-Gruppe
Mitarbeitende, Geschäftspartner (Kunden, Lieferanten, Dienstleister) oder sonstige Dritte können Kenntnis von Vorgängen oder Transaktionen erlangen, die nicht diesen Regeln entsprechen. Durch die Bereitstellung eines Hinweisgebersystems bieten wir die Möglichkeit, (potenzielle) Verstöße z. B. gegen unseren Verhaltenskodex, gesetzliche Bestimmungen und gegen unternehmensinterne Richtlinien, zu melden. So können wir Risiken frühzeitig erkennen und auf diese angemessen und gezielt reagieren.
Hinweise auf (potenzielle) Verstöße können direkt an die jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen, d.h. an Vorgesetzte, den Betriebsrat, den Compliance Officer der Freiberger Lebensmittel GmbH oder den Chief Compliance Officer der Südzucker AG gegeben werden.
Bei Bedenken oder wenn eine persönliche Ansprache nicht möglich sein sollte, können schwerwiegende Vorfälle - wahlweise auch anonymisiert - über unsere vertraulichen Compliance Lines gemeldet werden.
- Die Compliance Line ist eine datenschutzrechtlich zertifizierte elektronische Kommunikationsplattform, über die Informationen direkt an den Chief Compliance Officer der Südzucker AG oder die zuständigen Compliance Officer der Südzucker Divisionen/Tochtergesellschaften gesendet werden können.
- Daten und Informationen in den Compliance Lines sind verschlüsselt und nur autorisierten Personen innerhalb der Südzucker-Gruppe zugänglich.
- Bitte beachten Sie, dass die Compliance Line nicht für Kundenanfragen zu Produkten oder Dienstleistungen vorgesehen sind. Bitte wenden Sie sich hierfür gerne unter der E-Mail Adresse info@freiberger.de an uns.
Im Hinweisgebersystem von Südzucker steht die Freiberger Compliance Line als Konzernlösung für die Freiberger-Gruppe für folgende Gesellschaften zur Verfügung:
- Freiberger Lebensmittel GmbH
- HASA GmbH
- Freiberger Osterweddingen GmbH
- PrimAs Tiefkühlprodukte GmbH
Über die Freiberger Compliance Line ist es generell möglich, Beschwerden zu allen Tochtergesellschaften der Freiberger-Gruppe an den Compliance Officer von Freiberger und den Chief Compliance Officer der Südzucker AG zu melden.
Alternativ können über die Südzucker Group Compliance Line Hinweise direkt an den Chief Compliance Officer der Südzucker AG gegeben werden.
Bitte nutzen Sie unser Hinweisgebersystem verantwortungsbewusst. Es darf nicht dazu missbraucht werden, andere zu diffamieren oder falsche Behauptungen aufzustellen! Für den Fall, dass ein Hinweisgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig wahrheitswidrige bzw. unzutreffende Angaben macht, wird keinen Schutz vor Repressalien gewährt und Freiberger bzw. Südzucker behält sich vor, disziplinarische und/oder strafrechtlich/zivilrechtlich relevante Maßnahmen einzuleiten.
Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem der Südzucker-Gruppe können Sie unseren FAQs sowie direkt in der Freiberger Compliance Line entnehmen.
Eine interne Meldung ist häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können.
Wenn der Verstoß intern nicht wirksam verfolgt wurde, Repressalien zu befürchten sind oder einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen werden konnte, besteht für den Hinweisgebenden die Möglichkeit eine Meldung über einen externen Meldekanal abzugeben. Der Hinweisgebende kann sich über die externen Meldestellen einzelner Länder (Deutschland, Österreich, Dänemark, Frankreich, Spanien, Schweden, Kroatien, Tschechien, Irland, Lettland und Portugal) und der Europäischen Union unter der Webseite https://www.eqs.com/external-reporting-channels/ informieren.